Schulmitwirkung

Seit 1977 gibt es im Bundesland Nordrhein-Westfalen das Schulmitwirkungsgesetz. Dieses Gesetz regelt das Miteinander der Menschen, die sich in der Schule direkt oder indirekt begegnen, als da sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, die Lehrer und die Schüler. Wenn ich Ihnen noch ein paar Begriffe der Graphik erklärt habe, können Sie das Bild sicher selbst deuten.

Klassen: feste Schülergruppen in den verschiedenen Jahrgängen von 5 bis 10

Jahrgangsstufen: alle Schüler eines bestimmten Jahrganges von 11 bis 13

Mitverantwortliche für die Berufsausbildung: Lehrmeister, Ausbilder in den Betrieben

Auszubildende: Lehrlinge; einen Beruf Erlernende

Das wichtigste Organ bei der Mitwirkung in der Schule ist die Schulkonferenz: Sie ist paritätisch besetzt, d.h. einer bestimmten Zahl von Lehrern (je nach Schulgröße) sitzt die gleiche Zahl Schüler- und Elternvertreter gegenüber. Volljährige Schüler ab 18 Jahren vertreten nur noch sich selbst. Die Konferenzleitung hat der Schulleiter (Direktor, Rektor), der aber nur dann ein Abstimmungsrecht hat, wenn sich für geforderte Entscheidungen keine Mehrheit findet. Die Stimme des Schulleiters gibt dann den Ausschlag. Zu dem, worüber die Schulkonferenz zu entscheiden hat, kann ich nur ein paar Stichwörter nennen: Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, Stundenplangestaltung, außerplanmäßige Schulveranstaltungen, Einführung von Lehr- und Lernmitteln, Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten, Zusammenarbeit mit anderen Schulen und mit außerschulischen Einrichtungen, Verwendung von Finanzmitteln, …

Wie Sie sehen, hat die Schulkonferenz großen Einfluß auf die Gestaltung des Lern- und Lebensalltags einer Schule. Ob das in den Schulen Ihres Landes ähnlich ist? Mich würde es interessieren.

Lothar von Seltmann

 

Schulmittwirkung